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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 37/09 AL ER   

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https://dejure.org/2009,17970
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 37/09 AL ER (https://dejure.org/2009,17970)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.11.2009 - L 19 B 37/09 AL ER (https://dejure.org/2009,17970)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. November 2009 - L 19 B 37/09 AL ER (https://dejure.org/2009,17970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit eines Antrags auf einstweilige Bewilligung von Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 37/09
    Die Sperrzeit nach § 144 SGB III mit der Folge eines Ruhens des Leistungsanspruches für die Dauer der Sperrzeit von regelmäßig 12 Wochen (§ 144 Abs. 3 Satz 1 SGB III) tritt nach ständiger Rechtsprechung des BSG kraft Gesetzes ein, ist von einer Feststellung der Beklagten hierzu unabhängig und läuft gleichfalls unabhängig vom Bestehen eines Leistungsanspruches kalendermäßig ab (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - L 19 B 31/09

    Arbeitslosenversicherung

    Kann die Antragstellung nicht nachgewiesen werden, fehlt es bereits aus diesem Grunde an der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes (Beschluss des Senats vom 23.11.2009 - L 19 B 37/09 AL ER -, - L 19 B 38/09 AL -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2010 - L 19 AL 244/10

    Arbeitslosenversicherung

    Die einstweilige Anordnung der Zahlung von Arbeitslosengeld kommt (nur) in Betracht, wenn ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II abgelehnt wurde und der Anspruch auf Arbeitslosengeld offensichtlich begründet ist (Brand in Niesel, SGB 111, 5. Aufl., § 118 Rn 11, Beschlüsse des Senats vom 23.11.2009 - L 19 B 37/09 AL ER -, vom 14.01.2010 - L 19 B 31/09 AL ER -).
  • LSG Sachsen, 18.04.2013 - L 3 AL 21/13

    Vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld

    Zwar ist die Frage umstritten, ob ein Anordnungsgrund vorliegt, wenn dem Antragsteller die Möglichkeit offen steht, Leistungen der Grundsicherung in Anspruch zu nehmen (bejahend z. B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. November 2009 - L 19 B 37/09 AL ER - JURIS-Dokument Rdnr. 12 ff.; verneinend z. B. Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011, a. a. O., Rdnr. 24, m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 19 AL 115/10

    Arbeitslosenversicherung

    Eine einstweilige Anordnung der Gewährung eines Gründungszuschusses, der wie die Leistungen nach § 19 ff. SGB II u. a. zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Selbständigen bestimmt ist (vgl. zur Zweckidentität eines Existenzgründungszuschusses mit der Regelleistung BSG Urteil vom 06.12.2007 B 14/7b As 14/06 R= BSGE 99, 240), kommt daher nur in Betracht, wenn dieser Anspruch offensichtlich begründet ist und ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II abgelehnt wurde (vgl. LSG NRW Beschlüsse vom 14.10.2010 - L 19 B 31/09 AL ER und vom 23.10.2009 - L 19 B 37/09 AL ER zur einstweiligen Anordnung der Gewährung von Arbeitslosengeld).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - 3 AL 164/11

    Anordnungsgrund; Arbeitslosengeld; einstweilige Anordnung; Leistungen zur

    Zwar ist die Frage umstritten, ob ein Anordnungsgrund vorliegt, wenn dem Antragsteller die Möglichkeit offen steht, Leistungen der Grundsicherung in Anspruch zu nehmen (bejahend z. B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. November 2009 - L 19 B 37/09 AL ER - JURIS-Dokument Rdnr. 12 ff.; verneinend z. B. Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011, aaO., Rdnr. 24, m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2011 - L 12 AL 5454/10
    Eine einstweilige Anordnung der Gewährung eines Gründungszuschusses, der wie die Leistungen nach § 19 ff. SGB II u. a. zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Selbständigen bestimmt ist (vgl. zur Zweckidentität eines Existenzgründungszuschusses mit der Regelleistung BSG Urteil vom 06.12.2007 B 14/7b As 14/06 R= BSGE 99, 240), kommt daher nur in Betracht, wenn dieser Anspruch offensichtlich begründet ist und ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II abgelehnt wurde (vgl. LSG NRW Beschlüsse vom 14.10.2010 - L 19 B 31/09 AL ER und vom 23.10.2009 - L 19 B 37/09 AL ER zur einstweiligen Anordnung der Gewährung von Arbeitslosengeld).
  • LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11
    Zwar ist die Frage umstritten, ob ein Anordnungsgrund vorliegt, wenn dem Antragsteller die Möglichkeit offen steht, Leistungen der Grundsicherung in Anspruch zu nehmen (bejahend z. B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. November 2009 - L 19 B 37/09 AL ER - JURIS-Dokument Rdnr. 12 ff.; verneinend z. B. Bay. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2011, a. a. O., Rdnr. 24, m. w. N.).
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